BVZ Büroversorgungszentrum GmbH, Langenlonsheim, An der Altnah 1, 55450 Langenlonsheim.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Corporate Express Deutschland GmbH & Co. Vertriebs KG am 23.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
BVZ Büroversorgungszentrum GmbH, Langenlonsheim, An der Altnah 1, 55450 Langenlonsheim.Geschäftsanschrift: An der Altnah 1, 55450 Langenlonsheim. Bestellt als Geschäftsführer: Bach, Bernhard, Seefeld, * ‒.‒.‒‒; Bauer, Anna, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mühl, Norbert, Pfinztal, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Barenhoff, Rudolf, Oestrich-Winkel; Dr. Brauckmann, Hermann, Oegst-Geest/ Niederlande.
BVZ Büroversorgungszentrum GmbH, Langenlonsheim, An der Altnah 1, 55450 Langenlonsheim.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.09.2009 mit der Corporate Express Deutschland GmbH & Co. Vertriebs KG mit Sitz in Stuttgart (AG Stuttgart HRA 13039) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.