Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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Prokura erloschen:
Mura, Francine, Bad Friedrichshall, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.07.2023
Böttcher |
9 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Natzoraios, Vaios, Torgau, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
02.06.2023
Böttcher |
HRB 17474: BW-Kuvert GmbH, Torgau, Scheffelstraße 5, 04860 Torgau. Änderung Wohnort und Familienname Geschäftsführer: bisher Weßner, nunmehr:Natzoraiou, Cornelia, Torgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 17474: BW-Kuvert GmbH, Torgau, Scheffelstraße 5, 04860 Torgau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wessner, Barbara, Torgau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 17474: BW-Kuvert GmbH, Torgau, Scheffelstraße 5, 04860 Torgau. Die Barbara Wessner Holding GmbH mit dem Sitz in Torgau (Amtsgericht Leipzig, HRB 17540) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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