Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des
Verschmelzungsvertrages vom
21.12.2023 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom 21.12.2023
mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"SI 10 Asset GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart
HRA 734219)
verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
26.04.2024
Weßner |
HRA 731513: BW2 Projektierungs-GmbH & Co. KG, Reutlingen, Unter den Linden 4, 72762 Reutlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.03.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Eigentum an der in Ziff. 1 des bezeichneten Vertrags bezeichneten Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Reutlingen Nr. 40024; BV Nr. 16; Flurstück 584/11 ; Burkhardt+Weber-Straße 28; Gebäude- und Freifläche; ca. 1331 m² sowie alle weiteren Rechte und Pflichten aus Dienstbarkeiten, soweit sie die Teilfläche betreffen; den hinsichtlich eines Teils der Teilfläche (sog. Kopfgebäude) bestehenden Mietvertrag mit der BW 1 Projektierungs GmbH & Co. KG sowie die anteilige Mitberechtigung und Mitverpflichtung an dem weiteren Mietvertrag mit der Marketingagentur Stellwerk, welcher sowohl einen Teil der Teilfläche als auch einen Teil der nicht abgespaltenen Fläche betrifft, jeweils nebst etwaigen geleisteten Kautionen; sämtliche weiteren dem übertragenden Rechtsträger im Hinblick auf die Teilfläche etwa zustehenden Rechtspositionen und Pflichten; auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "S13 Projektierungs GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 736135) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Wegen der Einzelheiten wird auf die bei Gericht eingereichten Urkunden Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 731513: BW2 Projektierungs-GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Unter den Linden 4, 72762 Reutlingen.
HRA 731513: BW2 Projektierungs-GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Aufspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag: - das Eigentum an dem Grundstück Grundbuch von Reutlingen Nr. 40024; BV 12, Flst. 584/12, Burckhardt+Weber-Straße, Verkehrsfläche 2768 m sowie alle weiteren Rechte und Pflichten aus der in Teil I bezeichneten Urkunde UR 2404/2016 des Notars Reisser in Reutlingen, soweit diese das Grundstück Flst. 584/12 betreffen; - die für das Grundstück Flst. 584/12 bestehenden Miet- und Pachtverträge nebst etwaigen geleisteten Kautionen sowie sämtliche weiteren dem übertragenden Rechtsträger im Hinblick auf das Grundstück Flst. 584/12 etwa zustehenden Rechtspositionen und Pflichten, insbesondere aus erteilten Bau- und sonstigen Genehmigungen oder aus Versorgungsverträgen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "S8 Projektierungs GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 734256) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 731513: BW2 Projektierungs-GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.05.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.04.2017 das Eigentum an dem Grundstück Flst. 584/16 der Gemarkung Reutlingen, Burkhardt+Weber-Straße, Gebäude- und Freifläche, 2.650 m² sowie alle weiteren Rechte und Pflichten aus den in Teil I bezeichneten Urkunden UR Nr. 2628/2015, Nr. 2404/2016, des Notars Reisser in Reutlingen, soweit diese das Grundstück Flst. 584/16 betreffen, die für das Grundstück bestehenden Miet- und Pachtverträge nebst etwaigen geleisteten Kautionen, sämtliche weiteren dem übertragenden Rechtsträger im Hinblick auf das Grundstück zustehenden Rechtspositionen und Pflichten, insbesondere aus erteilten Bau- und sonstigen Genehmigungen oder aus Versorgungsverträgen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "BW3 Projektierungs-GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 732203) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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