BWB Holding GmbH, Bremen, Sögestraße 15, 28195 Bremen. Geschäftsanschrift: Sögestraße 15, 28195 Bremen. Geschäftsführerin, geändert nach Eheschließung: Dr. Löffler, Kerstin Bettina, geb. Schnurfeil, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten..
BWB Holding GmbH, Bremen(Sögestraße 15, 28195 Bremen). Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Schubert, Axel H.; Geschäftsführer: 2. Dr. Petersmeier, Kerstin Bettina, geb. Schnurfeil, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten..
BWB Holding GmbH, Bremen(Kohlhökerstr. 29, 28203 Bremen). Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen. Stammkapital: 500.000 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Schubert, Axel H., * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BWB Holding AG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 19904 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 05.06.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..