BWE Betonwerk Eisenhüttenstadt Beteiligungsgesellschaft mbH, Eisenhüttenstadt(Berliner Str. (Am Wasserturm), 15890 Eisenhüttenstadt). Die Verschmelzung ist mit der am 10.01.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Osnabrück, HRB 110378) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
BWE Betonwerk Eisenhüttenstadt Beteiligungsgesellschaft mbH, Eisenhüttenstadt(Berliner Str. (Am Wasserturm), 15890 Eisenhüttenstadt). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2007 ist das Stammkapital mit dem gesetzlichen Umrechnungskurs auf Euro umgestellt und sodann gerundet auf 25.564,00 Euro; der Gesellschaftsvertrag ist geändert in Nummer 4 (Kapitalbeteiligung). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Brinkhege Isoliertechnik Beteiligungsgesellschaft mbH in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 110378) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.