HRB 712870: BWG Medizinsysteme GmbH, Ettlingen, Nobelstr. 22, 76275 Ettlingen. Prokura erloschen: Felten, Jochen, Waghäusel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 712870: BWG Medizinsysteme GmbH, Ettlingen, Nobelstr. 22, 76275 Ettlingen. Einzelprokura: Felten, Jochen, Waghäusel, * ‒.‒.‒‒.
BWG Medizinsysteme GmbH, Ettlingen, Nobelstr. 22, 76275 Ettlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2011. Geschäftsanschrift: Nobelstr. 22, 76275 Ettlingen. Gegenstand: Der Vertrieb von medizinischen Hard- und Softwarelösungen, medizintechnischen Geräten und Einrichtungen, deren Implementierung, Anpassung, Support und Schulung, sowie alle Dienstleistungen in der Beratung und Durchführung von Unternehmensabläufen in Praxen, Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Blessing, Joachim, Schömberg, * ‒.‒.‒‒; Blessing, Tina, Schömberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "BWG Medizinsysteme Aktiengesellschaft", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 362781) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.