BWH Bauwerk Hamburg Haustechnik GmbH, Hamburg, Ehrenbergstr. 54, 22767 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HGE Hanseatische Grundvermögens- und Entwicklungsgesellschaft mbH am 07.06.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BWH Bauwerk Hamburg Haustechnik GmbH, Hamburg, Ehrenbergstr. 54, 22767 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HGE Hanseatische Grundvermögens- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Gadebusch (Amtsgericht Schwerin, HRB 7868) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BWH Bauwerk Hamburg Haustechnik GmbH, Hamburg, Ehrenbergstr. 54, 22767 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Nikoleit, Thomas, Travenbrück, * ‒.‒.‒‒.
BWH Bauwerk Hamburg Haustechnik GmbH, Hamburg, Ehrenbergstr. 54, 22767 Hamburg. Der mit der Refflinghaus & Röllinghoff Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Hamburg, HRA 98787) am 24.04.2007 mit Änderung vom 14.12.2010 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag mit Wirkung zum 30.09.2011 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
BWH Bauwerk Hamburg Haustechnik GmbH, Hamburg, Ehrenbergstr. 54, 22767 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3, 4 Abs. (2) (Geschäftsjahr), 6 und 8 beschlossen.
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