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BWL Betonwerke Ludwigslust-Schwerin Verwaltungsgesellschaft mbH, Ludwigslust (HRB 8316) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Franzosengrund 2
19288 Ludwigslust
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 8316
Amtsgericht: Schwerin
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die BWL Betonwerke Ludwigslust-Schwerin Verwaltungsgesellschaft mbH aus Ludwigslust war im Handelsregister Schwerin unter der Nummer HRB 8316 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die BWL Betonwerke Ludwigslust-Schwerin Verwaltungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Die BWL Betonwerke Ludwigslust-Schwerin Verwaltungsgesellschaft mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 18.01.2008
Löschung

BWL Betonwerke Ludwigslust-Schwerin Verwaltungsgesellschaft mbH, Ludwigslust (Franzosengrund 2, 19288 Ludwigslust). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Brinkhege Isoliertechnik Beteiligungsgesellschaft mbH am 10.01.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 21.09.2007
Veränderung

BWL Betonwerke Ludwigslust-Schwerin Verwaltungsgesellschaft mbH, Ludwigslust (Franzosengrund 2, 19288 Ludwigslust). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2007 mit der Brinkhege Isoliertechnik Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück, HRB 110378) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

18.01.2008
Registervorgang

Löschung 17.01.2008