BWL Betonwerke Ludwigslust-Schwerin Verwaltungsgesellschaft mbH, Ludwigslust (Franzosengrund 2, 19288 Ludwigslust). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Brinkhege Isoliertechnik Beteiligungsgesellschaft mbH am 10.01.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BWL Betonwerke Ludwigslust-Schwerin Verwaltungsgesellschaft mbH, Ludwigslust (Franzosengrund 2, 19288 Ludwigslust). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2007 mit der Brinkhege Isoliertechnik Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück, HRB 110378) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.