BWM Betonwerk Magdeburg Beteiligungsgesellschaft mbH, Magdeburg (Glindenberger Weg 5, 39126 Magdeburg). Die Verschmelzung wurde am 10.01.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Osnabrück HRB 110378).
BWM Betonwerk Magdeburg Beteiligungsgesellschaft mbH, Magdeburg (Glindenberger Weg 5, 39126 Magdeburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Brinkhege Isoliertechnik Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 110378) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.