Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Der Übergang der im Geschäftsbetrieb der bisherigen
Inhaberin begründeten Verbindlichkeiten auf die Erwerberin
"BWO Elelectonic GmbH" , Hermaringen (Amtsgericht Ulm
HRB 748074) ist ausgeschlossen. |
a)
04.11.2024
Wenzel |
6 |
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Prokura erloschen:
Pechmann, Mathias, Oberndorf am Neckar,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.03.2024
Wenzel |
HRB 480634: BWO Elektronik GmbH, Oberndorf am Neckar, Teckstr. 11, 78727 Oberndorf am Neckar. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Sauer, Olaf, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Lahl, Swen, Neustadt bei Coburg, * ‒.‒.‒‒.
BWO Elektronik GmbH, Oberndorf am Neckar, Teckstr. 11, 78727 Oberndorf am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 mit Abänderung vom 28.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom jeweils 21.08.2013 und 28.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BWO Verwaltungs-GmbH", Oberndorf am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 481149) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BWO Elektronik GmbH, Oberndorf am Neckar, Teckstr. 11, 78727 Oberndorf am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Sauer, Olaf, Oberndorf am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wierzbitzki, Bernd, Ingenieur, Oberndorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pechmann, Mathias, Oberndorf am Neckar, * ‒.‒.‒‒.