HRB 721981: BWO Prüfung und Beratung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, Titotstraße 3, 74072 Heilbronn. Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Bad Friedrichshall. Neue Geschäftsanschrift: Forßmannstraße 15, 74177 Bad Friedrichshall.
HRB 721981: BWO Prüfung und Beratung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, Moltkestr. 10, 74072 Heilbronn. Neue Geschäftsanschrift: Titotstraße 3, 74072 Heilbronn.
BWO Prüfung und Beratung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, Moltkestr. 10, 74072 Heilbronn. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BWO Beratungsgesellschaft mbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 728760) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BWO Prüfung und Beratung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, Wollhausstr. 100, 74074 Heilbronn.Änderung der Geschäftsanschrift: Moltkestr. 10, 74072 Heilbronn.
BWO Prüfung und Beratung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Heilbronn, (Wollhausstr. 100, 74074 Heilbronn).Firma geändert; nun: BWO Prüfung und Beratung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gegenstand geändert; nun: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Wirtschaftsprüfung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 6 (Geschäftsführung und Vertretung), § 11 (Verschwiegenheitspflicht) beschlossen.
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