Baño Bonito GmbH, Lauda-Königshofen, (Josef-Schmitt-Str. 26, 97922 Lauda-Königshofen).Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 29.09.2008 beim Amtsgericht Mannheim (HRA 701955) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Baño Bonito GmbH, Lauda-Königshofen, (Josef-Schmitt-Str. 26, 97922 Lauda-Königshofen).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Weber, Armin, Lauda-Königshofen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Bano Bonito e.K.", Lauda-Königshofen (Amtsgericht Mannheim AR 2160/2008) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.