BabyOne GmbH & Co. KG Mülheim-Kärlich, Mülheim-Kärlich, Industriestraße 7, 56218 Mülheim-Kärlich. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Koblenz HRB 23693) am 21.08.2013 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen.
BabyOne GmbH & Co. KG Mülheim-Kärlich, Mülheim-Kärlich, Industriestraße 7, 56218 Mülheim-Kärlich. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2013 im Wege des Formwechsels in die BabyOne Mülheim-Kärlich GmbH mit Sitz in Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz 50 AR 441/13) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.