HRB 23693: BabyOne Mülheim-Kärlich GmbH, Mülheim-Kärlich, Industriestraße 7, 56218 Mülheim-Kärlich. Bestellt als Geschäftsführer: Bravo-Bunse, Susanne, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 23693: BabyOne Mülheim-Kärlich GmbH, Mülheim-Kärlich, Industriestraße 7, 56218 Mülheim-Kärlich. Mit der Bucon Verwaltungs GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 13874) als herrschendem Unternehmen ist am 21.01.2021 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2021 zugestimmt.
BabyOne GmbH Mülheim-Kärlich, Mülheim-Kärlich, Industriestraße 7, 56218 Mülheim-Kärlich. Neue Firma: BabyOne Mülheim-Kärlich GmbH.
BabyOne GmbH Mülheim-Kärlich, Mülheim-Kärlich, Industriestraße 7, 56218 Mülheim-Kärlich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Industriestraße 7, 56218 Mülheim-Kärlich. Die Herstellung, der Handel mit und der Vertrieb von Baby- und Kinderausstattung, Umstandsmoden, Kindermöbeln, Hartwaren, Haushaltswaren, Textilien, Heimtextilien, Sportartikeln, Möbeln, Babygrundausstattung, Spielwaren und allen anderen Produkten aus dem Bereich Mutter, Kind, Familie sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art aus diesem Gebiet. Unternehmensgegenstand ist insbesondere der Betrieb eines Geschäftslokals in Mülheim-Kärlich. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bunse, Michael, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BabyOne GmbH & Co.KG, Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz, HRA 13206) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.