HRB 502715: Bach Technology GmbH, Ilmenau, Schwanitzstraße 6, 98693 Ilmenau. Die Verschmelzung wurde am 12.12.2020 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Registerstelle Brønnøysund RegisterNr. 891 051 662).
HRB 502715: Bach Technology GmbH, Ilmenau, Schwanitzstraße 6, 98693 Ilmenau. Bekanntmachung gem. § 122d Satz 2 UmwG:Zu § 122d S.2 Nr. 1 UmwG: Der Verschmelzungsplan zwischen der Bach Technology GmbH mit Sitz in Ilmenau und der MusicDNA AS mit Sitz in Bergen (Norwegen) vom 28.07.2020 wurde beim Handelsregister eingereicht. Zu § 122d S.2 Nr. 2,3 UmwG:übertragende Gesellschaft: Bach Technology GmbH mit dem Sitz in Ilmenau,Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht,eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Jena -Registergericht- unter HRB 502715;übernehmende Gesellschaft: MusicDNA AS mit dem Sitz in Bergen (Norwegen), Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach norwegischen Recht, eingetragen im The Bronnesund Register Centre unter der Nummer 891 051 66.Zu § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG: Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Bach Technology GmbH) können gemäß § 122j UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an welchem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei Bach Technology GmbH anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann nur für solche Ansprüche verlangt werden, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 122j UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenen, daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Jedem Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft (Bach Technology GmbH), der gegen den Verschmelzungsbeschluss der Gesellschaft Widerspruch zur Niederschrift erklärt, ist gemäß § 122i UmwG im Verschmelzungsplan oder in seinem Entwurf, der Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubiger- bzw. Minderheitenrechte können jederzeit kostenlos bei der Bach Technology GmbH, Schwanitzstraße 6, 98693 Ilmenau, dort bei Herrn Sebastian Schmidt, angefordert werden.
HRB 502715: Bach Technology GmbH, Ilmenau, Schwanitzstraße 6, 98693 Ilmenau. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 19.957,00 EUR auf 211.223,00 EUR und die Änderung der Ziffer 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 211.223,00 EUR.
HRB 502715: Bach Technology GmbH, Ilmenau, Schwanitzstraße 6, 98693 Ilmenau. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.663,00 EUR auf 191.266,00 EUR und die Änderung der Ziffern 4.1 (Stammkapital), 4.3 (Genehmigtes Kapital), 9 (Einberufung der Gesellschafterversammlung) und 13 (Jahresabschluss) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 191.266,00 EUR. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.02.2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Stammkapital bis zum 30.06.2019 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 35.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2019/I). Das Genehmigte Kapital vom 31.03.2017 (Genehmigtes Kapital 2017/I) wurde aufgehoben.
HRB 502715: Bach Technology GmbH, Ilmenau, Schwanitzstraße 6, 98693 Ilmenau. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.666,00 EUR auf 186.603,00 EUR und die Änderung der Ziffer 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 186.603,00 EUR.
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