Bachgau-Versicherungsdienst- GmbH, Großostheim (Wallstädter Strasse 2, 63762 Grossostheim). Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2007 hat die Umstellung auf Euro und eine Erhöhung des Stammkapitals um 235,41 EUR sowie die Änderung der § 3 (Stammkapital), § 5 (Geschäftsführer), § 6 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse), § 11 (Einziehung), § 12 (Abfindung) und des § 13 (Verdeckte Gewinnauschüttungen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.800,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Eisert, Willibald, Hösbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bachgau-Versicherungsdienst- GmbH, Großostheim (Wallstädter Strasse 2, 63762 Grossostheim). Bestellt: Geschäftsführer: Beez, Jochen, Mömlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bachgau-Versicherungsdienst- GmbH, Großostheim (Wallstädter Str. 2, 63762 Großostheim). Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2006 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 8 ( Wettbewerb, Informations- und Kontrollrecht),12 (Abfindung) und 14 (Allgemeine Vorschrifrten) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vermittlung und Betreuung von Versicherungs- und Bausparverträgen sowie die Vermittlung von Investmentanteilen. Die Vermittlung von Investmentfondsanteilen erfolgt im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Vermittelt werden Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalgesellschaft ausgegeben werden, und/oder ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Beider Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.