Back Journal Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück, Luisenstraße 1 a, 49074 Osnabrück. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden INGER VERMÖGENS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH am 23.01.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Back Journal Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück, Luisenstraße 1 a, 49074 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.12.2013 mit der INGER VERMÖGENS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRB 201221) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Back Journal Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück, Luisenstraße 1 a, 49074 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.12.2013 mit der GOLDENFELS Verlagsservice GmbH mit Sitz in Bochum (AG Bochum HRB 7209) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Back Journal Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück (Möserstr. 33, 49074 Osnabrück). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.09.2007. Gegenstand: Der Verlag von Fachzeitschriften, Informationsdiensten, Büchern und elektronischen Publikationen jeder Art, die Veranstaltung von Kongressen und Seminaren, die Übernahme von Serviceleistungen auf diesen Gebieten und die Durchführung von damit zusammenhängenden Geschäften. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Patzphal, Trond, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.