Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
22.08.2024
Unzeitig
b)
Fall 14 |
HRB 6405: Backes GmbH, Pohlheim, Gambacher Weg 5, 35415 Pohlheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Bonn, Hartmut, Pohlheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidatorin: Bonn, Ute, Pohlheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bonn, Ute, Pohlheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6405: Backes GmbH, Pohlheim, Gambacher Weg 5, 35415 Pohlheim. Prokura erloschen: Arabin, Ellen, Pohlheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6405: Mäx Teppich-Center GmbH, Pohlheim, Gambacher Weg 5, 35415 Pohlheim. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Backes GmbH.
HRB 6405: Mäx Teppich-Center GmbH, Pohlheim, Gambacher Weg 5, 35415 Pohlheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Backes GmbH mit Sitz in Pohlheim (Amtsgericht Gießen, HRB 1120) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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