Backhaus Beteiligungs-GmbH, Ludwigsburg, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 06.12.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Backhaus Beteiligungs-GmbH, Ludwigsburg, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.11.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Backhaus Produktions-GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 203970) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Backhaus Beteiligungs-GmbH, Ludwigsburg, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.11.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Backhaus Bäckerei GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart, HRB 310830) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ESP 450 GmbH, Stuttgart (Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg). Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Backhaus Beteiligungs-GmbH. Sitz verlegt; nun: Ludwigsburg. Beteiligung an der Backhaus Bäckerei GmbH (künftig Backhaus Produktions-GmbH) in Ludwigsburg. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Deuring, Helmut, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒; Dr. Küntzle, Stefan, Bietigheim-Bissingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Knaus, Thomas, Weinstadt, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Auf das erhöhte Stammkapital werden Sacheinlagen nach Maßgabe der bei Gericht eingereichten Urkunden geleistet.