Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. |
a)
13.03.2023
Baum |
HRA 12041: Backhaus Konfektionierung GmbH & Co. KG, Neu-Ulm, Washingtonallee 1/1, 89231 Neu-Ulm. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder Liquidator vertritt einzeln. Jeder Liquidator -sowie dessen jeweilige Geschäftsführer- sind befugt, in Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Driitten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Liquidator: Backhaus Verwaltungs GmbH, Neu-Ulm (Amtsgericht Memmingen HRB 14530). Nicht mehr vertretungsberechtigt, aber weiterhin: Persönlich haftender Gesellschafter: Backhaus Verwaltungs GmbH, Neu-Ulm (Amtsgericht Memmingen HRB 14530). Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 12041: Backhaus Konfektionierung GmbH & Co. KG, Neu-Ulm, Insel 3, 89231 Neu-Ulm. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Washingtonallee 1/1, 89231 Neu-Ulm.
HRA 12041: Backhaus Konfektionierung GmbH & Co. KG, Neu-Ulm, Dieselstraße 6, 89231 Neu-Ulm. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Insel 3, 89231 Neu-Ulm.
Backhaus Konfektionierung GmbH & Co. KG, Neu-Ulm, Dieselstraße 6, 89231 Neu-Ulm. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.12.2010 samt Nachtrag vom 16.03.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.12.2010 das von dem Einzelkaufmann Jürgen Backhaus unter der Firma "Jürgen Backhaus e.K." mit der Niederlassung in Neu-Ulm (Amtsgericht Memmingen, HRA 12019) betriebene Unternehmen übernommen. Die Ausgliederung wurde am 21.03.2011 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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