HRB 47179: Backwerk Köln-Ehrenfeld Nord GmbH, Bergisch Gladbach, Nußbaumer Feld 6, 51467 Bergisch Gladbach. Lfd. Nr. 3 Spalte 3 v.A.w. berichtigt: 50.500,00 EUR.
HRB 47179: TULI Verwaltungsgesellschaft mbH, Bergisch Gladbach, Nußbaumer Feld 6, 51467 Bergisch Gladbach. Die Gesellschafterversammlung hat am 23.11.2018 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 zu ändern, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern, sowie das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann 25.564,59 Euro um insgesamt 435,41 Euro durch Aufstockung auf 26.000,00 Euro zu erhöhen, und sodann um weitere 24.500,00 Euro auf insgesamt 50.500,00 Euro durch Bildung eines neuen Geschäftsanteils Nr. 3 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 Ziffer 1 zu ändern. Neue Firma: Backwerk Köln-Ehrenfeld Nord GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, der Einzelhandel mit Backwaren, Cafébetrieb kein Ausschank von Alkohol, erlaubnisfreies Gaststättengewerbe - BGBI.I.35 Seite 1669 vom 24.06.2005. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 23.11.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2018 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Heeger, Alfons Friedrich Peter, Köln unter der Firma Backwerk Köln-Ehrenfeld Nord e.K. in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 33447) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.