GnR 200023: Baden-Badener Winzergenossenschaft eG, Baden-Baden, Mauerbergstr. 32, 76534 Baden-Baden. Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2018 und 25.07.2018 mit der Genossenschaft "Affentaler Winzer eG", Bühl (Amtsgericht Mannheim GnR 210017) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 200023:Baden-Badener Winzergenossenschaft eG, Baden-Baden, Mauerbergstr. 32, 76534 Baden-Baden.Die Generalversammlung vom 20.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 41 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Baden-Badener Winzergenossenschaft eG, Baden-Baden, Mauerbergstr. 32, 76534 Baden-Baden. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.09.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.09.2012 und 12.09.2012 die Genossenschaft "Winzergenossenschaft Baden-Baden-Varnhalt eG", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim GnR 200022) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Baden-Badener Winzergenossenschaft eG, Baden-Baden, Mauerbergstr. 32, 76534 Baden-Baden. Die Generalversammlung vom 25.07.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 15 (Vertretung) geändert . Gegenstand geändert; nun: Die Erfassung von Trauben, Traubenmaische und Traubenmost. Der Absatz von Erzeugnissen daraus, nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Baden-Badener Winzergenossenschaft eG, Baden-Baden, Mauerbergstr. 32, 76534 Baden-Baden.Bestellt als Vorstand: Faller, Matthias, Bühl, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Braun, Thomas, Bühlertal, * ‒.‒.‒‒.
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