HRB 8183: BadenInvest Consulting GmbH, Schweinfurt, Frankenstraße 5, 97422 Schweinfurt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 01.09.2021 (Az. IN 120/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 8183: BadenInvest Consulting GmbH, Schweinfurt, Frankenstraße 5, 97422 Schweinfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Falk, Stefan, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Przytula, Monika Beata, Poznan / Polen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 202609: BadenInvest Consulting GmbH, Karlsruhe, Liststraße 18, 76185 Karlsruhe. Sitz verlegt; nun: Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 8183). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 8183: BadenInvest Consulting GmbH, Schweinfurt, Frankenstraße 5, 97422 Schweinfurt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.9.2004, zuletzt geändert am 16.11.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 30.9.2019 hat die Änderung des § 1 Satz 2 (Sitz, bisher Karlsruhe, Amtsgericht Mannheim HRB 202609) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Frankenstraße 5, 97422 Schweinfurt. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Beratungen und Dienstleistungen aller Art im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik und ähnlichen Bereichen; Recherche und Lizenzierung von Daten und Informationen für Unternehmen und natürliche Personen; Erbringung von Beratungen und Dienstleistungen aller Art in betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen; Verkauf und Vermittlung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen; Gegenstand des Unternehmens ist auch die Tätigkeit als nicht an Vermögen der Gesellschaft beteiligte einzige Vollhafterin einer beliebigen Vielzahl noch zu gründender Kommanditgesellschaften; Projektentwicklung, insbesondere im Bereich erneuerbarer Energien. Nicht zum Gegenstand gehört die Steuer- und Rechtsberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Falk, Stefan, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die BadenInvest Erneuerbare Energien I GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 704540) und die BadenInvest Rohstoffe I GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 704832) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2016 mit Nachträgen vom 15.1.2018 und vom 12.2.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 28.12.2016 und 12.2.2018 mit der Gesellschaft verschmolzen.
HRB 202609: BadenInvest Consulting GmbH, Karlsruhe, Liststraße 18, 76185 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2016 mit Nachträgen vom 15.01.2018 und 12.02.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.12.2016 und 12.02.2018 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "BadenInvest Erneuerbare Energien I GmbH & Co. KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 704540) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2016 mit Nachträgen vom 15.01.2018 und 12.02.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.12.2016 und 12.02.2018 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "BadenInvest Rohstoffe I GmbH & Co. KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 704832) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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