Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Personenbezogene Daten geändert bei
Geschäftsführer:
Bader, Johannes Florian, Ludwigsburg,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bader, Gottfried, Remseck am Neckar,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.08.2023
Kummler |
HRB 205971: Bader GmbH, Freiberg am Neckar, Siemensstr. 21, 71691 Freiberg am Neckar. Prokura erloschen: Garrels, Marlene, Murr. Einzelprokura: Zürn, Achim, Beilstein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 205971: Bader GmbH, Freiberg am Neckar, Siemensstr. 21, 71691 Freiberg am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Bader, Johannes Florian, Großbottwar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 205971:Bader GmbH, Freiberg am Neckar, Siemensstr. 21, 71691 Freiberg am Neckar.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GB Verwaltungs-GmbH", Freiberg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 206257) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.