HRB 40116 B: Bafu GmbH, Berlin, Gehrenseestraße 4, 13053 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Bafu GmbH, Berlin, Gehrenseestraße 4, 13053 Berlin. ; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst..
Bafu GmbH, Berlin, Gehrenseestraße 4, 13053 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Hahn, Ingeborg; Geschäftsführer:; 3. März, Thoralf, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Bafu GmbH, Berlin, Gehrenseestraße 4, 13053 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Gehrenseestraße 4, 13053 Berlin Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Hahn, Hans-Dieter Prokura: 1. Henckel, Ilona, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura.
Bafu GmbH, Berlin, Wollenberger Str. 1, 13053 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Wollenberger Str. 1, 13053 Berlin Geschäftsführer:; 2. Hahn, Hans-Dieter, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BAFU Nord GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 77498) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..