Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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Prokura erloschen:
Fellhauer, Harald Philipp, Mühlhausen,
* ‒.‒.‒‒
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Baier, Jelka, Mühlhausen, * ‒.‒.‒‒
Thielsch, Steffen, Ketsch, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
04.05.2023
Schmunk |
HRB 10302: Baier Digitaldruck GmbH Mannheim, Mannheim, Fahrlachstr. 14 A, 68165 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Baier, Michael Raimund, Mühlausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10302: Baier Digitaldruck GmbH Mannheim, Mannheim, Fahrlachstr. 14 A, 68165 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Baier, Daniel, Mühlhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Baier Digitaldruck GmbH Mannheim, Mannheim, Fahrlachstr. 14 A, 68165 Mannheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Baier Media Digital Production GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337843) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Baier Digitaldruck GmbH Mannheim, Mannheim, Fahrlachstr. 14 A, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Baier Digitaldruck GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 334146) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2012 Sämtliche Geschäftsanteile an der Baier Media Digital Production GmbH (AG Mannheim HRB 337843) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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