Bajac Hairlounge GmbH, Osnabrück, (Große Straße 27, 49074 Osnabrück).Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 beschlossen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 im Wege des Formwechsels in die Bajac Hairlounge GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Osnabrück HRA 201817) am 13.11.2009 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: GmbH