HRA 352551: Balesio GmbH & Co. KG, Aichtal, Staufenstr. 4/1, 72631 Aichtal. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 352551: Balesio GmbH & Co. KG, Reutlingen, Staufenstr. 4/1, 72762 Reutlingen. Sitz von Amts wegen berichtigt in: Aichtal. Ergänzung der Geschäftsanschrift: Geschäftsanschrift: Staufenstr. 4/1, 72631 Aichtal.
Balesio GmbH & Co. KG, Reutlingen, Staufenstr. 4/1, 72762 Reutlingen.Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftende Gesellschafterin: Bernard Administration GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 354627), Vertretungsbefugnis erloschen.
Balesio GmbH & Co. KG, Reutlingen, Staufenstr. 4/1, 72762 Reutlingen.Geschäftsanschrift: Staufenstr. 4/1, 72762 Reutlingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.Allgemeine Vertretunsgbefugnis geändert, nun: Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Bestellt als Liquidator: Bernard, Daniel, CH Langenau am Albis, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Bernard Administration GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 354627).
Balesio GmbH & Co. KG, Reutlingen (Birnenweg 15, 72762 Reutlingen). Der Einzelkaufmann Bernard, Daniel, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Bernard D&G e.K.", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 352548) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2006 und Nachtrag vom 12.12.2006 sowie der Versammlungsbeschlüsse vom 28.08.2006 und vom 12.12.2006 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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