VR 6977: Ballonsportclub Bochum 2001 e.V. (BSC), Dortmund (Freistuhl 7, 44137 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Luftsportclub Hamm e. V. am 14.10.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 6977: Ballonsportclub Bochum 2001 e.V. (BSC), Dortmund (Freistuhl 7, 44137 Dortmund). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2020 und dessen Änderung vom 21.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 20.03.2020 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2020 mit dem Luftsportclub Hamm e.V. mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, VR 548) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.