Ballroom Catering GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Am Werl 1, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Ballroom Catering GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Am Werl 1, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen gemäß § 384 II FamFG gerötet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 430/10) vom 20.08.2010 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Ballroom Catering GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Am Werl 1, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2007. Gegenstand: die Herstellung, die Zubereitung und der Verkauf von Speisen, insbesondere als Catering-Service für Betriebskantinen und Gastronomie sowie als Party-Service. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Ciechowicz, Jacek, Strzelin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.