Bandstahl Schulte GmbH & Co. KG, Hagen / Westf. (Feldmühlenstraße 3, 58099 Hagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft, der Gebr. Bongardt GmbH, nunmehr firmierend unter Bandstahl Schulte & Co. GmbH (AG Hagen HRB 7190), am 25.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bandstahl Schulte GmbH & Co. KG, Hagen / Westf. (Feldmühlenstraße 3, 58099 Hagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21. Juni 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21. Juni 2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21. Juni 2006 mit der Gebr. Bongardt GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 7190) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.