12 |
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b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Böger, Richard, Bankdirektor,
Paderborn
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Sonntag, Manuel, Salzkotten,
* ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Dr. Sonntag, Manuel, Salzkotten, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.02.2025
Trauer |
11 |
c)
Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, insbesondere
a)
die Pflege des Spargedankens, vor allem
durch Annahme von Einlagen,
b)
die Gewährung von Krediten aller Art,
c)
die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von Treuhandgeschäften,
d)
die Durchführung des Zahlungsverkehrs,
e)
die Durchführung des Auslandsgeschäfts
einschließlich des An- und Verkaufs von
Devisen und Sorten,
f)
die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung,
g)
der Erwerb und die Veräußerung sowie
die Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten,
h)
die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen und
Reisen. |
Die Nachschusspflicht der
Mitglieder ist ausgeschlossen. |
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam oder
durch ein Vorstandsmitglied
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. |
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a)
Die Generalversammlung vom 12.06.2023 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft),
§ 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung),
§ 11 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Leitung der
Genossenschaft), § 15 (Vertretung), § 16
(Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18
(Zusammensetzung und Dienstverhältnis), §
19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und
Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzung von
Vorstand und Aufsichtsrat), § 24
(Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der
Mitgliedsrechte), § 27 (Frist und Tagungsort),
§ 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 29
(Versammlungsleitung), § 30 (Gegenstände
der Beschlussfassung), § 31 ((mit Ausnahme
Absatz 3) Mehrheitserfordernisse), § 33
(Abstimmung und Wahlen), § 34
(Auskunftsrecht), § 35
(Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme
der Verbände), § 39 (Andere
Ergebnisrücklagen), § 40 (Beschränkte
Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss
des Lagebericht) und § 45 (Liquidation) sowie
die Einfügung von § 36 a (Virtuelle
Versammlung, hybride Versammlung und
Versammlung im gestreckten Verfahren), von
§ 36 b (Schriftliche oder elektronische
Mitwirkung an der Beschlussfassusng einer
nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten
Generalversammlung) sowie von § 36 c
(Übertragung der Generalversammlung in Bild
und Ton) beschlossen. |
a)
07.12.2023
Papenkordt |