HRB 701574: Bank-Media GmbH, Freiburg im Breisgau, Bismarckallee 9, 79098 Freiburg im Breisgau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Baldus, Andre, Stegen, * ‒.‒.‒‒; Baldus, Jerome, Oberried, * ‒.‒.‒‒. Mit der "Beteiligungsgesellschaft Etling mbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722009) wurde am 08.12.2020 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 08.12.2020 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "Media-Verlag AG", Rigi / Schweiz (Handelsregister des Kantons Schwyz, CHE-166.042.677) wurde am 08.12.2020 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 08.12.2020 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 701574: Bank-Media GmbH, Freiburg im Breisgau, Bismarckallee 9, 79098 Freiburg im Breisgau. Bestellt als Geschäftsführer: Etling, Tobias, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 701574: Bank-Media GmbH, Freiburg im Breisgau, Bismarckallee 9, 79098 Freiburg im Breisgau. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bank - Media IT - Consulting GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 706503) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 701574: Bank-Media GmbH, Freiburg im Breisgau, Bismarckallee 9, 79098 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Bank - Media IT - Consulting GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 706503) um 12.500,00 EUR auf 37.500,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung und der Vertrieb sowie sämtliche Dienstleistungen, Beratungen und Geschäftsbesorgungen im Bereich der Informationstechnologie einschließlich Hard- und Software. Stammkapital nun: 37.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
HRB 701574: Bank-Media GmbH, Freiburg im Breisgau, Bismarckallee 9, 79098 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.06.2020 mit Nachtrag vom 03.07.2020 alle Geschäftsanteile an der "online-Bankformulare GmbH" (Teilbetrieb I), Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 700160), auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Lonec GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722004) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen