VR 2110: Bankenverband Saarland e.V., Saarbrücken (Kaiserstr. 27, 66111 Saarbrücken). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rechtsträgers am 24.11.2021eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG
VR 2110: Bankenverband Saarland e.V., Saarbrücken (Kaiserstr. 27, 66111 Saarbrücken). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 16.04.2021 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.04.2021 mit dem Bankenverband Hessen e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main VR 4593) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.