HRB 57327: Bankhaus Hallbaum AG, Hannover, An der Börse 7, 30159 Hannover. Berichtigung der Eintragung vom 05.10.2016: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien am 04.10.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 57327: Bankhaus Hallbaum AG, Hannover, An der Börse 7, 30159 Hannover. Prokura erloschen: Schilling, Martin, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Alexander, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Thiele, Frank, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden M.M.Warburg & CO (AG & Co.) am 04.10.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 57327: Bankhaus Hallbaum AG, Hannover, An der Börse 7, 30159 Hannover. Prokura von Amts wegen wieder eingetragen wegen irrtümlicher Löschung in lfd. Nr. 13 der Eintragung bei: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schilling, Martin, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Alexander, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Thiele, Frank, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRB 57327: Bankhaus Hallbaum AG, Hannover, An der Börse 7, 30159 Hannover. Prokura erloschen: Schilling, Martin, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Alexander, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Thiele, Frank, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 20.06.2016 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.06.2016 mit der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 84168) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 57327: Bankhaus Hallbaum AG, Hannover, An der Börse 7, 30159 Hannover. Beim Handelsregister ist #dv.auswahl(Text="Bitte auswählen", Eingabe="ein Verschmelzungsvertrag","der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages") vom #dv.datum(Text="Bitte das Datum des Vertrages angeben") eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft - als übernehmende Gesellschaft - mit der #dv.name(Text="Bitte Firmenname und Ort des übertragenden Rechtsträgers eingeben") (Amtsgericht #dv.ag(Text="Bitte auswählen", Eingabe="#dv.agfremd(Text="Bitte Ort des Registergerichts eingeben")"|"fremdes Registergericht","#Re.OrtZustell"|"hiesiges Registergericht") #dv.ak(Text="Bitte Aktenzeichen eingeben")) verschmolzen werden.
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