GnR 1101: Bankverein Bebra eG, Bebra (Amalienstraße 6-8, 36179 Bebra). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.07.2016 und 12.07.2016 mit der VR-Bank Bad Hersfeld-Rotenburg eG mit Sitz in Bad Hersfeld (GnR 134) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
36179 Bebra
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Amtsgericht: Bad Hersfeld
Rechtsform: eG