HRB 25294: Barcode Union GmbH, Nürnberg, Königstraße 76, 90402 Nürnberg. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 16.09.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Unternehmensteil LORENZ) auf die Barcode Backstage GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 33205) übertragen.
HRB 25294: Barcode Union GmbH, Nürnberg, Königstraße 76, 90402 Nürnberg. Einzelprokura: Krapp, Barbara, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Grunert, André, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Grunert, Anja, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒.
Barcode Union GmbH, Nürnberg, Königstraße 76, 90402 Nürnberg. Einzelprokura: Grunert, André, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒; Grunert, Anja, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒.
Barcode Backstage GmbH, Nürnberg, Königstraße 78, 90402 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2011 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Barcode Union GmbH. Geschäftsanschrift: Königstraße 76, 90402 Nürnberg.
Barcode Backstage GmbH, Nürnberg, Königstraße 78, 90402 Nürnberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2009. Geschäftsanschrift: Königstraße 78, 90402 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Gastronomieunternehmen aller Art sowie das Halten von Anlagevermögen für solche Unternehmen und die Vermietung und Verpachtung von Anlagevermögen an solche Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wagner, Christian, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Christian Wagner e.K., mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 15173). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.