HRB 15359:Barity GmbH, Neuss, Anton-Kux-Straße 2 (B039), 41460 Neuss.Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Barity GmbH, Neuss, Anton-Kux-Straße 2 (B039), 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 12. Oktober 2012 aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nunmehr bestellt als Liquidator: Hung, Shangmei, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hung, Shangmei, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Barity GmbH, Neuss, Anton-Kux-Straße 2 (B039), 41460 Neuss.Die Gesellschafterversammlung vom 9. November 2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Import und Export und der Handel mit Accessoires, elektronischen Produkten, Kleidung und Baumaterial.
Barity GmbH, Neuss, Anton-Kux-Straße 2 (B039), 41460 Neuss.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16. September 2009. Geschäftsanschrift: Anton-Kux-Straße 2 (B039), 41460 Neuss. Gegenstand: Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung von Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hung, Shangmei, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.