Barmentloo Nord GmbH, Kiel, Edisonstrasse 7, 24145 Kiel. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Vorstand: Änderung zu Nr. 1:; Liquidator:; Barmentloo, Jan Willem, * ‒.‒.‒‒, Voorhout/Niederlande; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. de Rave, Hedrikus Hemmes Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2011 ist die Gesellschaft aufgelöst.; Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen..
Barmentloo Deutschland Holding GmbH, Kiel(Edisonstrasse 7, 24145 Kiel). Gegenstand: Handel und der Vertrieb von Blumen und Pflanzen jeder Art im norddeutschen Raum sowie von allen Gegenständen, die mit Blumen und Pflanzen in einem sinnvollen Zusammenhang stehen. Änderung zu Nr. 1; Geschäftsführer:; Barmentloo, Jan Willem; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer:de Rave, Hedrikus Hemmes, * ‒.‒.‒‒, Molfsee; mit der Befugnis, die Gesellschaft nur als einer von mehreren Geschäfsführern gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder gemeinsam mit einem Prokuristen zu vertreten.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Barmentloo Süd GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 5696 KI) und die Barmentloo Nord GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 5694 KI), beide mit Sitz in Kiel -übertragende Gesellschaften-, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmeldzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..