Barmer Bahnhof Event Verwaltungs-GmbH, Neuwied (Waldstr. 191, 56566 Neuwied). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AKO Kunst & Kultur Verwaltungsgesellschaft mbH am 05.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Barmer Bahnhof Event Verwaltungs-GmbH, Neuwied (Waldstr. 191, 56566 Neuwied). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2006 mit der AKO Kunst & Kultur Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Höhr-Grenzhausen (Amtsgericht Montabaur, HRB 4579) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.