HRB 12303 FF: Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG), Eberswalde, Ostender Höhen 70, 16225 Eberswalde. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 14.12.2021 mit der Kreiswerke Barnim GmbH (KWB) mit Sitz in Eberswalde, Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 16136 FF, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 16.12.2021 zugestimmt hat.
HRB 12303 FF: Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG), Eberswalde, Ostender Höhen 70, 16225 Eberswalde. Gegenstand: Die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim im Sinne der Abfallgesetze des Bundes und des Landes Brandenburg. Die Gesellschaft ist berechtigt, insbesondere alle Maßnahmen zum Sammeln und Befördern von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Sammeln und Befördern von Sperrmüll sowie Sammeln und Befördern und Verwerten von Papier, Pappe und Kartonagen sowie von Wertstoffen wie biologischen Abfällen, Elektroschrott und Schrott, Sammeln von illegal abgelagerten Abfällen, Reinigen von öffentlichen Stellplätzen für den Landkreis, für den Betrieb von Recyclinghöfen und der Deponiegasverwertungsanlage, für die Sicherung und Nachsorge der Abfalldeponie, für die Kalkulation, die Vorbereitung der Erhebung der Abfallgebühren im Namen des Landkreises Barnim sowie das Kundenmanagement durchzuführen. Weiterhin kann die Gesellschaft die Einsammlung, den Transport und die Verwertung fester und flüssiger Abfälle (Fäkalien) durchführen und hierzu die erforderlichen Einrichtungen und Anlagen herstellen und betreiben, soweit der Landkreis nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg mit der Erbringung der Leistungen beauftragt oder ihm die Aufgabe übertragen wird. Die Begründung von Nutzungsrechten an Grundstücken und der Erwerb von Grundstücken gehören zum Unternehmensgegenstand. Die Durchführung von Betriebs-, Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kreisstraßen und kreislichen Einrichtungen sowie kommunalen Straßen und Einrichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, soweit der Landkreis unter Beachtung der Anforderungen des § 122 Abs. 3 BbgKVerf zuständig ist oder er nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg mit der Erbringung der Leistungen beauftragt oder ihm die Aufgabe übertragen wird, einschließlich des Straßenwinterdienstes sowie der Straßen- und Geländereinigung einschließlich der Unterhaltung, Wartung und Pflege. Prokura: 1. Pompetzki, Tino, * ‒.‒.‒‒, Schönfließ; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.04.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens).