HRB 15366 FF: Barnimer Industrieverpackung GmbH, Biesenthal, Erich-Mühsam-Weg 12, 16359 Biesenthal. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 15366 FF: Barnimer Industrieverpackung GmbH, Biesenthal, Erich-Mühsam-Weg 12, 16359 Biesenthal. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Stock, Oliver; Geschäftsführer: 3. Wanders, Jana, * ‒.‒.‒‒, Hagen
HRB 15366 FF: Barnimer Industrieverpackung GmbH, Biesenthal, Erich-Mühsam-Weg 12, 16359 Biesenthal. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Sogel, Reiner; Geschäftsführer: 2. Stock, Oliver, * ‒.‒.‒‒, Hagen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 Satz 2 (Geschäftsanteile).
HRB 15366 FF: Barnimer Industrieverpackung GmbH, Biesenthal, Erich-Mühsam-Weg 12, 16359 Biesenthal. Name der Firma: Barnimer Industrieverpackung GmbH; Sitz der Firma: Biesenthal; Geschäftsanschrift: Erich-Mühsam-Weg 12, 16359 Biesenthal; Gegenstand: Groß- und Einzelhandel sowie Import und Export mit Transportsicherungen und Industrieverpackungen; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Sogel, Reiner, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.03.2015; 09.04.2015 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.04.2015 ist der Gesellschaftsvertrag vor Eintragung der Gesellschaft geändert in § 3 (Einfügung der Übernahmeerklärung).