HRB 232379: Baron Equity GmbH, Grünwald, Landkreis München, Ludwig-Ganghofer-Str. 27, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Seemann, Axel, Landau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 232379: Baron Equity GmbH, Grünwald, Landkreis München, Ludwig-Ganghofer-Str. 27, 82031 Grünwald. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Seemann, Axel, Landau, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 232379: Baron Equity GmbH, Grünwald, Landkreis München, Eichleite 10, 82031 Grünwald. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ludwig-Ganghofer-Str. 27, 82031 Grünwald.
HRB 232379: Baron Equity GmbH, Grünwald, Landkreis München, Eichleite 10, 82031 Grünwald. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Beyer-Beller, Belgin, Wörth, * ‒.‒.‒‒.
HRB 232379: Baron Equity GmbH, Grünwald, Landkreis München, Eichleite 10, 82031 Grünwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.01.2017. Geschäftsanschrift: Eichleite 10, 82031 Grünwald. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Vermarktung und Vermietung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Baron, Jean-Pierre Joseph, Landau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der RHEINPARK Immobilien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kandel (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30414). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.