HRB 21168: Baron von Winterfeld/Freyenstein Weinversand, Weinkellerei und Weingutsverwaltungs-GmbH, Traben-Trarbach, Dr. Ernst-Spies-Allee 2, 56841 Traben-Trarbach. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsche Markenwein-Kellerei Selection Langguth Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 23.12.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 21168: Baron von Winterfeld/Freyenstein Weinversand, Weinkellerei und Weingutsverwaltungs-GmbH, Traben-Trarbach, Dr. Ernst-Spies-Allee 2, 56841 Traben-Trarbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.11.2018 mit der Deutsche Markenwein-Kellerei Selection Langguth Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Traben-Trarbach (Amtsgericht Wittlich, HRB 21058) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.