HRB 15225: Barten GmbH, Wegberg, Friedrich-List-Allee 30, 41844 Wegberg. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Beibehaltung der Firma, des Sitzes, des Gegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Barten GmbH, Wassenberg, Sophia-Jacoba-Straße 16, 41849 Wassenberg. Wegberg. Geschäftsanschrift: Friedrich-List-Allee 30, 41844 Wegberg. Der Sitz ist nach Wegberg (jetzt Amtsgericht Mönchengladbach; HRB 15225) verlegt.
Barten GmbH, Wegberg, Friedrich-List-Allee 30, 41844 Wegberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2008, geändert am 08.10.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2012 hat die Sitzverlegung von Wassenberg (bisher Amtsgericht Aachen HRB 15001) nach Wegberg, die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2. (Sitz) sowie die Neunummerierung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages insgesamt beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrich-List-Allee 30, 41844 Wegberg. Gegenstand: die Rußfilterreinigung sowie die Filterreinigung, der An- und Verkauf von Blockheizkraftwerken und Umwelttechnik sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Barten, Monika, Wassenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Barten & Barten GmbH, Wassenberg, (Sophia-Jacoba-Straße 16, 41849 Wassenberg).Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff. 1 (Firma) und § 3 Ziff. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Barten GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Rußfilterreinigung sowie die Filterreinigung, der An- und Verkauf von Blockheizkraftwerken und Umwelttechnik sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu errichten und die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters in Personengesellschaften zu übernehmen.
Barten & Barten GmbH, Wassenberg, (Sophia-Jacoba-Str. 16, 41849 Wassenberg).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2008. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Russfilterreinigung sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu errichten und die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters in Personengesellschaften zu übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Barten, Monika, geb. Groß, Wassenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Barten & Barten OHG, Wassenberg (AG Aachen HRA 7249) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.