Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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c)
Ausgeschieden als
Kommanditist:
Barth, Peter, Freudenstadt, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 5.000,00
EUR
Für diese Haftsumme in Sonderrechtsnachfolge Haftsumme
erhöht bei
Kommanditist:
Zink, Andreas, Baiersbronn, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 25.000,00
EUR |
a)
27.02.2024
Abele
b)
Kommanditist/en mit der
Bezeichnung Haftsumme
gemäß Artikel 89 Absatz
2 EGHGB von Amts
wegen neu vorgetragen. |
HRA 735915: Barth Bedachungen GmbH & Co. KG, Freudenstadt, Hindenburgstraße 11, 72250 Freudenstadt. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hindenburgstraße 11, 72250 Freudenstadt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Barth Bedachungen Verwaltungs-GmbH, Freudenstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 770355). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Barth Bedachungen GmbH", Freudenstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 430693) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 430693: Barth Bedachungen GmbH, Freudenstadt, Hindenburgstr. 11, 72250 Freudenstadt. Das Registerblatt ist zur Berichtigung von Amts wegen reaktiviert.
HRB 430693: Barth Bedachungen GmbH, Freudenstadt, Hindenburgstr. 11, 72250 Freudenstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 31.07.2019 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Barth Bedachungen GmbH & Co. KG", Freudenstadt (Amtsgericht Stuttgart 00 AR 9114/19) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 430693: Barth Bedachungen GmbH, Freudenstadt, Hindenburgstr. 11, 72250 Freudenstadt. Eintragung in laufender Nummer 4 Spalte 6 b) vom heutigen Tage von Amts wegen (Registerstelle des formgewechselten Rechtsträgers) berichtigt: Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 31.07.2019 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Barth Bedachungen GmbH & Co. KG", Freudenstadt (Amtsgericht Stuttgart, HRA 735915) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Registerblatt nach Öffnung von Amts wegen berichtigt und wieder geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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