HRB 29351: Basar Akustik- und Trockenbauprojekte GmbH, Essen, Beisenstraße 1, 45327 Essen. Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Steinmannshofstraße 65, 45309 Essen.
HRB 29351: Basar Akustik- und Trockenbauprojekte GmbH, Essen, Beisenstraße 1, 45327 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2018. Geschäftsanschrift: Beisenstraße 1, 45327 Essen. Akustik- und Trockenbau. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Basar, Yalcin, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Yalcin Basar, geb. ‒.‒.‒‒, Essen unter der Firma Basar e.K. in Essen (Amtsgericht Essen, HRA 10751) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.08.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
HRB 29351: Basar Akustik- und Trockenbauprojekte GmbH, Essen, Beisenstraße 1, 45327 Essen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.11.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.