Basic Vertriebs GmbH, Löhne (Osterstr. 50, 31785 Hameln). Hameln. Der Sitz ist nach Hameln (jetzt AG Hannover HR B 202646) verlegt.
Basic Vertriebs GmbH, Löhne (Kampstr. 54, 32584 Löhne). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (AG Bad Oeynhausen, HRB 3435) am 07.12.2006, (AG Bad Oeynhausen, HRB 3413) am 14.12.2006, (AG Bad Oeynhausen, HRB 3429) am 14.12.2006 und (AG Bad Oeynhausen, HRB 3287) am 21.12.2006 wirksam geworden.
Voss Textil-Vertriebs GmbH, Löhne (Kampstr. 54, 32584 Löhne). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Basic Vertriebs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Textilien aller Art, Sportbekleidung und Schuhen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Betriebsführung für andere Unternehmen in deren Namen und auf deren Rechnung in dieser Branche zu übernehmen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tage Teile des Vermögens (bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sowie der anteiligen Verbindlichkeiten, insbesondere Einrichtung und Warenbestand der einzelnen Betriebsstätten, jedoch ausschließlich des dort eingesetzten Personals) der Basic GmbH l OLO mit Sitz in Löhne (AG Bad Oeynhausen, HRB 3429), der Basic GmbH III LPDS mit Sitz in Löhne (AG Bad Oeynhausen, HRB 3287), der Basic GmbH IV KL mit Sitz in Löhne (AG Bad Oeynhausen, HRB 3413) sowie der Basic GmbH V W mit Sitz in Löhne (AG Bad Oeynhausen, HRB 3435) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt der übertragenden Rechtsträger. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.