Basler GmbH, Goldbach (Dammer Weg 51, 63773 Goldbach). Die Verschmelzung wurde am 21.02.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9778).
Basler GmbH, Goldbach (Dammer Weg 51, 63773 Goldbach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.01.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Basler Fashion GmbH mit dem Sitz in Goldbach (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9778) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Basler GmbH, Goldbach (Dammer Weg 51, 63773 Goldbach). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heider, Gerhard, Haibach, * ‒.‒.‒‒.
Basler GmbH, Goldbach (Dammer Weg 51, 63773 Goldbach). Prokura erloschen: Kessing, Wilhelm, Goldbach.
Basler GmbH, Goldbach (Dammer Weg 51, 63773 Goldbach). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 28.06.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom gleichen TagTeile des Vermögens (die Beteiligung an der Basler-Grundstücksverwaltung GbR als Gesamtheit) auf die Basler Holding GmbH mit dem Sitz in Goldbach (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8708) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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