Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführerin:
Rosenbusch, Marion, geb. Klette, Kamsdorf,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.08.2022
Kolmanko |
HRB 202702: Bau Freund GmbH, Peuschen, Weidenäckerstr. Nr. 04 a, 07381 Pößneck. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Knörnschild, Ralf, Lobenstein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 202702: Bau Freund GmbH, Peuschen, Weidenäckerstr. Nr. 04 a, 07381 Pößneck. Bestellt: Geschäftsführerin: Rosenbusch, Marion, geb. Klette, Kamsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 202702: Bau Freund GmbH, Peuschen, Bodelwitzer Weg 8 a, 07381 Pößneck. Änderung der Geschäftsanschrift: Weidenäckerstr. Nr. 04 a, 07381 Pößneck. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Freund, Reinhard, Peuschen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bau Freund GmbH, Peuschen (Bodelwitzer Weg 8 a, 07381 Bahren). Die 3IES GmbH, interaktive, integrierte, innovative, elektronische Dienstleistungen mit dem Sitz in Pößneck (Amtsgericht Jena HRB 208364) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.